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BERUFSBEZOGENER
DEUTSCHSPRACHKURS

(Deutschsprachförderverordnung DeuFöv)

Die Berufssprachkurse werden in Form von Basisberufssprachkursen und Spezialberufssprachkursen angeboten. Diese Kurse bestehen aus 400 bis 500 Unterrichtsstunden von je 45 Minuten. Diese Kursarten können das Zielsprachniveau A2, B1, B2, C1 oder C2 haben.

Basisberufssprachkurse und Spezialberufssprachkurse

Das Erreichen von berufsbezogenen Deutschkenntnissen im allgemeinberuflichen Kontext auf einem bestimmten Zielsprachniveau steht im Mittelpunkt der Berufssprachkurse. Dabei lernen Sie Deutsch mit beruflichen Elementen. Neben der Grammatik lernen Sie vor allem den Wortschatz, den Sie im Beruf benötigen, damit Sie sich mit Kollegen und den Vorgesetzten verständigen können und mit Kunden in Kontakt treten können.

Die Spezialberufssprachkurse (Fachspezifischer Unterricht / Anerkennungsverfahren) vermitteln berufsbezogenes Deutsch im Kontext von bestimmten Berufen oder Berufsgruppen. In den Spezialkursen lernen Sie ganz spezielle Fachbegriffe und die Grammatik, die Sie für Ihre Berufsausrichtung benötigen. Im Mittelpunkt dieser Kurse stehen die fachlichen Inhalte und die sprachlichen Mittel, die Sie für Ihren Beruf benötigen.

Studentin
Manager und Arbeiter

TEILNAHMEBERECHTIGUNG

FÜR BERUFSSPRACHKURSE

Sie erhalten eine Teilnahmeberechtigung durch die Arbeitsagenturen (AA) oder Jobcenter (JC), wenn Sie

  • ausbildungssuchend gemeldet sind oder

  • arbeitsuchend gemeldet sind oder

  • arbeitslos gemeldet sind oder

  • sich in einer Aus- oder Weiterbildungsmaßnahme der Agentur für Arbeit/Jobcenter befinden oder

  • Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch beziehen

 

Sie werden durch die zuständige Agentur für Arbeit bzw. das Jobcenter zur Teilnahme an einem Berufssprachkurs berechtigt. Dies geschieht entweder in Form einer Berechtigung oder in Form einer Verpflichtung.

Sie erhalten eine Teilnahmeberechtigung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, wenn Sie

  • nicht ausbildungssuchend, arbeitsuchend oder arbeitslos gemeldet sind und keine Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch beziehen und beschäftigt sind oder

  • begleitend zur Anerkennung Ihres ausländischen Berufsabschlusses oder für die Erteilung einer Berufserlaubnis ein bestimmtes Sprachniveau benötigen oder

  • eine Berufsausbildung absolvieren oder

  • sich auf eine Berufsausbildung vorbereiten möchten oder

  • Erziehende/r mit Aufenthaltsgestattung nach § 45a Absatz 2 Satz3 Nr. 2 AufenthG i. V. m. § 11 Absatz 4 Satz 2 und 3 SGB XII sind.

SIE ERHALTEN EINE SCHRIFTLICHE

TEILNAHMEBERECHTIGUNG

Die Teilnahme an einem Berufssprachkurs ist grundsätzlich kostenlos. Wenn Sie beschäftigt sind und Ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen bei Einzelveranlagung oder bei gemeinsamer Veranlagung mit Ihrem Ehegatten oder Ehegattin einen Höchstsatz überschreitet, müssen Sie einen Kostenbeitrag in Höhe von 50 Prozent des geltenden Kostenerstattungssatzes pro Unterrichtsstunde an den Kursträger bezahlen.

 

Alle Berufssprachkurse, mit Ausnahme der Berufssprachkurse für einzelne Berufsgruppen, enden mit einem Abschlusstest, der so genannten Zertifikatsprüfung. Sollten Sie die Zertifikatsprüfung nicht bestehen, besteht die Möglichkeit, den Test einmal zu wiederholen. Die Teilnahme an der Zertifikatsprüfung (auch die einmalige Wiederholung) ist kostenlos.

 

Weitere Informationen der aktuellen Kurse erhalten Sie bei unseren MitarbeiterInnen am jeweiligen Standort:

Selbsthilfegruppe
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